Holzscheibe mit Gravur
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Unendliche Einsatzmöglichkeiten
Unsere Holzscheibe mit Gravur eignet sich hervorragend als Hochzeitsdeko, Hochzeitsgeschenk oder für andere besondere Anlässe. Ob als Tischdekoration bei der Hochzeit, als persönliches Geschenk für das Brautpaar oder als liebevolle Geste für Freunde und Familie – diese Holzscheibe ist die ideale Wahl. Sie verleiht jedem Event eine warme, rustikale Note und sorgt dafür, dass euer Geschenk in Erinnerung bleibt.
Gastgeschenk und Namensschild
Plant ihr eine Feier oder ein Event? Unsere Holzscheibe kann auch als Gastgeschenk verwendet werden. Als personalisierte Untersetzer mit den Namen eurer Gäste sind sie nicht nur praktisch, sondern auch eine liebevolle Geste. Darüber hinaus kann die Holzscheibe als Namensschild dienen, das jedem Platz eine persönliche Note verleiht und eure Gäste willkommen heißt. Zudem eignet sich die Holzscheibe auch als Tischnummer auf eurem Fest.
Wunschmotive und Wunschtexte für persönliche Note
Ein herausragendes Merkmal unserer Holzscheibe ist die Möglichkeit, individuelle Wunschmotive und Wunschtexte zu gravieren. Ob romantische Symbole, persönliche Botschaften oder bedeutungsvolle Daten – gestalte die Holzscheibe ganz nach deinen Vorstellungen. Eine Individualisierung macht jedes Stück zu einem Unikat und zeigt, dass ihr euch Gedanken gemacht habt. So wird das Geschenk nicht nur einzigartig, sondern auch unvergesslich. Bitte kontaktiert uns gerne jederzeit für Wunschanfertigungen!
Produktinformationen
Bei diesem Artikel handelt es sich um eine personalisierte Auftragsarbeit. Dieser Artikel ist daher von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen.
Größe oder Maße
Die Holzscheiben haben je nach Scheibe einen Durchmesser zwischen 10cm und 13cm.
Dicke: 1cm
Produktdetails
Es handelt sich um Kiefernholzscheiben, die leicht in ihrer Größe variieren. Sie werden anschließend mittels Laser graviert. Holz ist ein Naturprodukt. Abweichungen in Struktur, Oberfläche und Maserung sowie Schmauchspuren, die durch das Lasern entstehen können, sind kein Reklamationsgrund.